Stand: 01.01.2024
Die BELLISSY Deutschland GmbH (nachfolgend "BELLISSY") ermöglicht exklusive Influencer-Kooperation von Onlineshops und Marken (nachfolgend "Partnerkooperation"). BELLISSY agiert für diverse Onlineshops/Marken (nachfolgend ,,Partner’’) als Mediapartner und ist für die Auswahl, die Begleitung, das Pooling einschließlich Vertragsschluss und Payment sowie Koordination aller mit Influencern geplanten Werbekampagnen zuständig. BELLISSY ermöglicht die Teilnahme an Partnerkooperationen nur Influencern, die sich über die Landing Page mit einer aktuellen und gültigen E-Mail Adresse direkt bewerben. Inhaber reichweitenstarker Social-Media-Kanäle sowie Webseiten- oder Blogbetreiber (nachfolgend „Influencer") haben die Möglichkeit, sich bei BELLISSY auf Partnerkooperationen zu bewerben.
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen BELLISSY Partnerkooperationen für Influencer“ treten neben die ergänzenden Datenschutzhinweise von BELLISSY.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen BELLISSY Partnerkooperationen für Influencer regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der BELLISSY Deutschland GmbH, Ludwigstraße 180c, Heyne Fabrik 63067, Offenbach am Main, Deutschland, vertr. d. d. Geschäftsführer, und den Influencern, die sich für eine Partner Kooperation beworben haben. Abweichende Bedingungen der Influencer erkennt BELLISSY nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde.
2. Bewerbung auf eine BELLISSY Partnerkooperation
Wenn BELLISSY von dem Partner mit einer Partnerkooperation beauftragt wird, schreibt BELLISSY diese Kooperation aus, indem die für die jeweilige Kampagne in Frage kommenden Influencer kontaktiert werden.
Die Influencer erhalten bei der Kontaktaufnahme einen Link für die Landing Page der Kampagne. Um an einer Kooperation teilnehmen zu können, müssen die Influencer sich bei der entsprechenden Landing Page direkt mit einer gültigen und aktuellen E-Mail-Adresse bewerben und die vorliegenden AGB akzeptieren.
Die Bewerbung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen vorbehalten. Juristische Personen und Personengesellschaften können nur in Verbindung mit einer namentlich benannten und vertretungsberechtigten natürlichen Person angemeldet werden. Es dürfen für dieselbe natürliche oder juristische Person nicht mehrere Bewerbungen angelegt werden. Die Bewerbung ist nicht übertragbar.
Der Influencer verpflichtet sich, bei der Bewerbung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung behält BELLISSY sich vor, den Influencer von der Nutzung der Plattform sowie der Teilnahme an einer Partnerkooperation auszuschließen.
3. Zustandekommen der Partnerkooperation
Nach Aufnahme des Influencers in die Partnerkooperation wird BELLISSY über den Influencer verschiedene Daten zusammenstellen, die für die Werbepartner wichtig sind. Genaue Informationen über diese Datenverarbeitung enthalten die Datenschutzhinweise, die dem Influencer bei der Bewerbung überlassen werden.
Aus sämtlichen Bewerbern sucht BELLISSY diejenigen aus, die am besten zu der Kundenanfrage passen, und schlägt diese dem Kunden vor. Der Kunde kontaktiert dann über die BELLISSY-Plattform die jeweils gewünschten Influencer und übermittelt ein konkretes Angebot mit einer Beschreibung des Auftrags (Briefing). Dieses kann der Influencer dann annehmen oder seinerseits ein modifiziertes Angebot abgeben. Der Kunde kann das Angebot durch entsprechende Anpassung des Briefings annehmen.
Die Bestätigung eines Angebots durch den Influencer stellt noch keine verbindliche Buchung für die Kampagne dar. Der Kunde muss das bestätigte Angebot immer final freigeben. Erst nach dieser finalen Bestätigung erhält der Influencer eine separate Kooperationsbestätigung per E-Mail sowie einen individuellen Tracking-Link. Ohne Tracking-Link ist die Teilnahme an der Kampagne nicht möglich. Der Influencer ist verpflichtet, die Kampagne gemäß den Vorgaben im Briefing durchzuführen, den bereitgestellten Tracking-Link zu nutzen und die im Rahmen der Vereinbarung mit dem Kunden festgelegten Anforderungen einzuhalten.
BELLISSY wird die Leistungen des Influencers stets durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern, insbesondere durch die nötige Kommunikation mit dem Partner.
4. Leistungserbringung und Verpflichtungen des Influencers
Gegenstand einer Partnerkooperation sind Werbeleistungen in den sozialen Medien, die der Influencer für einen BELLISSY Partner ausführt. Beworben werden sollen Produkte oder Dienstleistungen, die von dem BELLISSY Partner ausgesucht und in dem Briefing durch den Partner näher beschrieben wurden.
Der Influencer erbringt seine Kooperationsleistungen fristgerecht und nach Maßgabe aller Vorgaben im Briefing zu den inhaltlichen Vorgaben der Postings. Der Influencer erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und hält sich an das Briefing zur Partnerkooperation.
Kommt der Influencer seiner Verpflichtung zur Schaltung von Beiträgen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nach, so kann der Partner nach seiner Wahl die Schaltung zu einem anderen Zeitpunkt verlangen oder ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Auftrag anderweitig vergeben. Ein Nacherfüllungsrecht steht dem Influencer nicht zu.
Der Influencer verpflichtet sich, in den Beiträgen der Partnerkooperation keine im Wettbewerb zum Partner oder zu BELLISSY stehenden Unternehmen zu nennen, zu verlinken oder zu bewerben.
Der Influencer garantiert, dass er die Anzahl seiner Follower / Views seiner Videos nicht durch unlautere Mittel erhöht hat oder erhöhen wird. Dazu gehören der Ankauf von Followern oder Klicks mit Fake Accounts oder Bots. Der Influencer verpflichtet sich, den Content mit den bereitgestellten Trackinglinks zu der Partnerkooperation zu versehen und entsprechend der rechtlichen Vorgaben als Werbung zu markieren.
Sofern zwischen dem Influencer und dem Partner nicht anders vereinbart, gelten ergänzend die folgenden Verpflichtungen:
Der Influencer verpflichtet sich, die Beiträge zu denjenigen Zeiten zu posten, während derer laut der Statistik des jeweiligen plattformabhängigen Analysetools voraussichtlich die größte Reichweite erzielt wird.
Der Influencer verpflichtet sich, BELLISSY innerhalb von sieben Werktagen oder spätestens beim Übersenden der Rechnung, nach Abschluss der Kampagne die Insights der Kampagnen Postings zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Auf Kooperationen bezogene Rechnungen werden ungeachtet der Regelungen auf der Rechnung nicht fällig, bevor die Insights aller Postings übermittelt worden und geprüft worden sind.
Der Influencer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass sämtliche im Rahmen der Kooperation erstellten Beiträge rechtmäßig sind und insbesondere keine Rechte Dritter (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrechte etc.) verletzen. Der Influencer darf sensible Informationen zu den Partnerkooperationen nicht an Dritte weitergeben. Der Influencer verpflichtet sich, über alle nicht öffentlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den BELLISSY Partner bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die Höhe des gezahlten Mediaspends der Partnerkooperation.
Die Teilnahme an einer Partnerkooperation ist exklusiv und personenbezogen. Sollte der Verdacht auf Missbrauch bestehen, so ist der Influencer verpflichtet, sich unverzüglich an influencer@bellissy.com zu wenden, um die hinterlegten Anmeldedaten ändern zu lassen.
Der Influencer ist zudem verpflichtet, sämtliche Handlungen zu unterlassen, die den Betrieb der Webseiten der Partner sowie die konstruktive Zusammenarbeit in Bezug auf die Partnerkooperationen gefährdet, stört oder gegen die Gesetzte oder die öffentliche Ordnung verstößt. Im Sinne einer partnerschaftlichen Kooperation ist insbesondere Folgendes zu unterlassen:
- Einsatz von Methoden, durch die Klicks auf Produktlinks künstlich generiert werden, um die Anzahl der Klicks zu erhöhen (nachfolgend: „unechte Klicks“). Hierzu zählen insbesondere wiederholte manuelle Klicks durch einen Follower oder eine sonstige Person (nachfolgend: Mehrfachklicks), Klicks durch den Influencer auf von ihm selbst eingestellte Links, Tools zur automatisierten Klickgenerierung, Bots und Betrugssoftware sowie sämtliche Umgehungsmechanismen, die dazu führen, dass die eigene Vergütung oder die Vergütung eines anderen Influencers höher ausfällt, obwohl nicht sämtliche Klicks durch Follower aufgrund ihres Interesses für das jeweilige Produkt erfolgt sind.
- Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Patente, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrechte etc. oder Veröffentlichung, Vervielfältigung, Öffentliches Zugänglichmachen oder Verbreiten gesetzlich geschützter Inhalte, ohne dazu berechtigt zu sein.
- Verbreitung oder Veröffentlichung sittenwidriger, pornografischer, moralisch verwerflicher, anstößiger, gewalttätiger, gewaltverherrlichender, sexistischer, rassistischer oder diskriminierender Äußerungen oder beleidigender, verleumderischer oder sonst gegen Gesetze Verstoßender Inhalte oder die Verlinkung oder Einbindung von Dritt-Webseiten, die entsprechende Äußerungen oder Inhalte enthalten, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Teilnehmer oder andere Personen oder Unternehmen betreffen.
- Vornahme oder Förderung wettbewerbswidriger Handlungen.
4. Vergütung
Nach erfolgreicher Leistungserbringung einer Partnerkooperation erhält der Influencer von BELLISSY oder vom Partner die im Briefing vereinbarte Vergütung (Mediaspend).
Der Anspruch auf Vergütung besteht nur gegen den Partner, nicht gegen BELLISSY.
Die Vergütung des Mediaspends der Kooperation erfolgt nach Übersendung der Insight und nach dem Übersenden der Rechnung an die angegebenen Rechnungsadresse.
Der Influencer ist für die Versteuerung der erzielten Einnahmen selbst verantwortlich.
5. Contentnutzung, Rechteeinräumung (Embedden des Contents)
BELLISSY darf den Content eigenständig zu Analyse- und Werbezwecken verwenden. Der Influencer räumt BELLISSY zu diesem Zweck ein einfaches, räumlich unbeschränktes urheberrechtliches Nutzungsrecht ein und stimmt der Nutzung seines Bildnisses, Namens und seines gesprochenen Wortes zu. Die Nutzungserlaubnis gilt für die Dauer der Kampagne / nach Abschluss der Kampagne für weitere zwei Jahre.
Die Überlassung des Contents und die Nutzungserlaubnis sind mit dem Mediaspend der Partnerkooperation vollständig abgegolten.
6. Haftung des Influencers, Freistellung, Vertragsstrafe
Sollten Dritte gegen den Influencer wegen seiner Arbeit im Rahmen der Partnerkooperation Ansprüche geltend machen, so wird er dies BELLISSY unverzüglich anzeigen.
Sollten Dritte gegen BELLISSY und/oder gegen den Partner aufgrund der Veröffentlichung des Contents Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb oder sonstigen Regelungen geltend machen, so wird der Influencer BELLISSY und/oder den Partner von sämtlichen solcher Ansprüche freistellen.
Der Influencer verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche Kosten zu ersetzen, die BELLISSY oder dem Betreiber eines Partnershops durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Der Influencer verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Pflichten aus diesem Vertrag eine von BELLISSY nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Die Bemessung richtet sich maßgeblich nach der Bedeutung der verletzten Pflicht, dem Nachteil des verletzten Auftraggebers (auch dem immateriellen Nachteil), dem Grad der Pflichtverletzung und dem Verschulden des Influencers. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
7. Haftung von BELLISSY und dem Partner
Der Influencer haftet BELLISSY und dem Partner für alle Schäden, die BELLISSY oder dem Partner durch oder infolge einer Vertragsverletzung, die der Influencer zu verschulden hat, entstehen.
Dem Influencer ist bewusst, dass es im Portal zu wartungsbedingten Ausfällen kommen kann. Hieraus entstehen ihm keine Ansprüche gegen BELLISSY, solange die Ausfälle ein zumutbares Maß nicht überschreiten.
Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch BELLISSY, den Partner oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eintreten, haften BELLISSY und der Partner dem Influencer gegenüber uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen oder arglistiger Täuschungen durch BELLISSY, den Partner oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eintreten, haften BELLISSY und der Partner dem Influencer gegenüber uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften BELLISSY, der Partner sowie deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Eine weitergehende Haftung von BELLISSY, dem Partner sowie deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Influencer ist ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ist der Influencer Kaufmann, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen ihm und BELLISSY aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Frankfurt am Main vereinbart.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für diese Textformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige Regelung treten, die dem von den Parteien erfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt, , soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.